Feld «Zahlungsart» ist fehlerhaft.
Für den Nachweis einer Spende gegenüber dem Finanzamt gilt bis zu einer Höhe von einschließlich 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Es genügt der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug und zusätzlich eine Bescheinigung unseres Vereins. (Mehr Infos dazu weiter unten im Absatz "Spendenbescheinigungen".)
Wir versenden die Spendenbescheinigungen im Februar des Folgejahres. Benötigen Sie diese bereits vorher, kontaktieren Sie bitte a.leiss@opferperspektive.de.