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Nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes sind Spenden und freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich absetzbar. Spenden bis zu 300 Euro können Sie ohne Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg beim Finanzamt einreichen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne Spendenquittungen aus. Bitte wählen Sie hierfür die Option "am Jahresende" und tragen Sie hierfür für die zweifelsfreie Zuordnung Ihrer Spende Ihre vollständige Adresse ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an lv.niedersachsen[at]profamilia.de