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Für Kleinspenden gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Die Obergrenze für solche Kleinspenden wurde zum 01.01.2021 erhöht und beträgt nach dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 300,00 Euro. Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.