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Jede Spende bewirkt Hilfe für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung! Spenden für den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sind als von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abzugsfähig anerkannt. Der Blinden und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nr. 17/403/02163, vom 12.06.2024 für den Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 nach §5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Es wird zudem bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 9 und 10 Abgabenordnung verwendet wird.