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Spenden für den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sind von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abzugfähig. Der Blinden und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften Hamburg-Nord, Steuer-Nr. 17/403/02163 vom 25.01.2021 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Jede Spende bewirkt Hilfe für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung!