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Projekt barrierefreies 'BSK-Gästehaus'

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Unser Projekt 'BSK-Gästehaus' Im Jahr 70 des BSK haben wir uns ein bedeutendes und großes Ziel gesetzt: Das barrierefreie BSK-Gästehaus. Wir bauen um!
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Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Öhringen, Steuer-Nr. 76001/30101 vom 29.05.2018 für das Jahr 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Somit dürfen wir für Spenden Eingangsbestätigungen gemäß § 10b EStG ausstellen. Wir werden ständig das DZI überprüft und dürfen somit das DZI Spendensiegel tragen.